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01. Dez 2022
Wir leben in einer unruhigen Zeit. Die Energiekrise, die Inflation und weiter steigende Preise in allen Lebensbereichen führen zu immer neuen Regierungs-festlegungen, wie Sie den Medien täglich entnehmen können. So wurde u.a. beschlossen, dass der Staat einmalig die Gas-Abschlagszahlung aus September 2022 für Gas-Kunden im Dezember 2022 übernimmt. Für Mieter (bei Gasheizung und Fernwärme) wird die gesetzlich vorgegebene Gutschrift für 12/2022 im Rahmen der Betriebskosten-Abrechnung 2022 verrechnet.
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