Sprechzeiten 
Wohnungswirtschaft und Vermietung

Dienstag 9-12 und 14-18 Uhr

und nach Terminvereinbarung

Antrag für eine Genehmigung zur baulichen Veränderung

Die Genehmigung zur baulichen Veränderung in der von Ihnen gemieteten Wohnung erfolgt immer schriftlich und ist erst nach Vorlage beim Vermieter mit allen Unterschriften aller Mietvertragspartner rechtskräftig. Erst nach erteilter Genehmigung darf mit den Baumaßnahmen in der Mietwohnung begonnen werden. 
Nach Prüfung Ihres Wunsches werden wir Ihnen eine Vereinbarung zusenden.

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Art und Weise der baulichen Veränderung

Nähere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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