Sprechzeiten 
Wohnungswirtschaft und Vermietung

Dienstag 9-12 und 14-18 Uhr

und nach Terminvereinbarung

Antrag für eine Genehmigung zur Tierhaltung

Die Genehmigung zur Tierhaltung in der von Ihnen gemieteten Wohnung erfolgt immer schriftlich und ist erst nach Vorlage beim Vermieter mit allen Unterschriften aller Mietvertragspartner rechtskräftig.
Für die Haltung eines Hundes – nur kleine Hunderassen werden nach Prüfung genehmigt – ist zusätzlich der Nachweis vom Tierarzt über Rasse, Größe und Impfungen erforderlich.
Nach Prüfung Ihres Wunsches werden wir Ihnen eine Vereinbarung zusenden.

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Dokumente (Hund)

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung Ihres Antrages zur Hundehaltung nur mit der Zusendung folgender Dokumente möglich ist:

Nähere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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