
Sprechzeiten
Wohnungswirtschaft und Vermietung:
Dienstag 9.00-18.00 Uhr
Donnerstag 13.00-18.00 Uhr
Hausöffnungszeiten:
Montag und Mittwoch 9.00-16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 9.00-18.00 Uhr
Freitag 9.00-13.00 Uhr
Antrag für eine Genehmigung zur baulichen Veränderung
Zur Information
Die Genehmigung zur baulichen Veränderung in Ihrer
Mietwohnung erfolgt immer schriftlich und ist erst nach Vorlage beim
Vermieter mit
allen Unterschriften aller Mietvertragspartner
rechtskräftig. Erst nach erteilter Genehmigung darf mit den Baumaßnahmen
in der
Mietwohnung begonnen werden.
Nach Prüfung Ihres Wunsches werden wir Ihnen eine
Vereinbarung zusenden.