Öffnungszeiten Service und Vermietung:
Montag und Mittwoch 9.00-16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 9.00-18.00 Uhr
Freitag 9.00-13.00 Uhr
Sprechzeiten Wohnungswirtschaft und Vermietung:
Dienstag 9.00-18.00 Uhr
Donnerstag 13.00-18.00 Uhr
Antrag auf Genehmigung zur Untervermietung
Zur Information
Die Genehmigung zur Untervermietung in Ihrer Mietwohnung
erfolgt immer schriftlich und ist erst nach Vorlage beim
Vermieter mit allen Unterschriften aller Mietvertragspartner
rechtskräftig. Im Falle der genehmigten Untervermietung
wird ein Zuschlag zur monatlichen Miete erhoben.
Nach Prüfung Ihres Wunsches werden wir Ihnen eine
Vereinbarung zusenden.

